Nach der Bauvorlagenverordnung ist zum Bauantrag ein amtlicher Lageplan erforderlich. Es wird unterschieden zwischen einem einfachen und einem qualifizierten Lageplan. Der einfache Lageplan stellt die Ausnahme dar, entbindet den Bauherrn und den Entwurfsplaner aber nicht vom Haftungsrisiko über ggfs. einzuhaltende Grenzabstände. Merke: Bauvorhaben mit Grenzbezug = qualifizierter Lageplan Bauvorhaben ohne Grenzbezug = einfacher Lageplan Zu berücksichtigende Kostengrundlagen: Herstellungskosten des Bauvorhabens ohne Außenanlagen ggfs. Zeitaufwand bei qualifiziertem Lageplan für Einmessung der Baulichkeiten auf den Nachbargrundstücken, die im Kataster noch nicht nachgewiesen sind sowie ggfs. der Topografie nach Vorgabe des Planers Nebenkosten Auslagen für Katasterunterlagen Übersichtskarte ggfs. Gebühr für digitale Ausfertigung oder Mehrausfertigungen Mehrwertsteuer Tipp: Für eine Bauanzeige wird häufig nur ein Auszug aus der Liegenschaftskarte verlangt, aber zu den später einzureichenden Bauunterlagen gehört nach BauVorlVO ein amtlicher Lageplan. Nutzen Sie daher gleich einen amtlichen Lageplan für die Bauanzeige. Über unser praktisches Online-Formular können Sie sofort einenAntrag für Lagepläne ausfüllen und digital einreichen. Qualifizierter Lageplan Standardausgabe als Anlage zum Bauantrag für das Baugrundstück und die benachbart angrenzenden Flurstücke. Erforderlich bei: Neubauvorhaben und Erweiterungsbauten, bei denen Abstände zu benachbarten Grenzen eingehalten werden müssen oder bestimmte Flächengrößen nicht überschritten werden dürfen. Enthält: grafische Liegenschaftsangaben (Grenzen, Gebäude und Maßangaben) textliche Liegenschaftsangaben (für Antrags-…