Ist der bestehende Grenzverlauf zwischen Grundstücken nicht erkennbar, so kann mit einer Amtlichen Grenzauskunft der Grenzverlauf in der Örtlichkeit angezeigt werden. Die alten Grenzen müssen dafür eindeutig und kontrolliert im Kataster nachgewiesen sein.
Die Auskunft über die Möglichkeit einer Amtlichen Grenzauskunft ist erst nach Einsichtnahme in die Katasterunterlagen möglich. Ggfs. ist eine Grenzfeststellung mit
Beurkundung erforderlich.
Zu berücksichtigende Kostengrundlagen:
- Zeitaufwand für vermessungstechnische Arbeiten
- Nebenkosten
- Fahrt- und Reisekosten
- Auslagen für Vermessungsunterlagen und Vermessungsmaterial
- Mehrwertsteuer