Lageplan erstellen lassen

Lagepläne

Nach der Bauvorlagenverordnung ist zum Bauantrag ein amtlicher Lageplan erforderlich. Es wird unterschieden zwischen einem einfachen und einem qualifizierten Lageplan. Der einfache Lageplan stellt die Ausnahme dar, entbindet den Bauherrn und den Entwurfsplaner aber nicht vom Haftungsrisiko über ggfs. einzuhaltende Grenzabstände.

Merke:
Bauvorhaben mit Grenzbezug = qualifizierter Lageplan
Bauvorhaben ohne Grenzbezug = einfacher Lageplan

Zu berücksichtigende Kostengrundlagen:

  • Herstellungskosten
    des Bauvorhabens ohne Außenanlagen
  • ggfs. Zeitaufwand bei qualifiziertem Lageplan
    für Einmessung der Baulichkeiten auf den Nachbargrundstücken, die im Kataster noch nicht nachgewiesen sind sowie ggfs. der Topografie nach Vorgabe des Planers
  • Nebenkosten
    Auslagen für Katasterunterlagen
    Übersichtskarte
    ggfs. Gebühr für digitale Ausfertigung oder Mehrausfertigungen
  • Mehrwertsteuer

Tipp:
Für eine Bauanzeige wird häufig nur ein Auszug aus der Liegenschaftskarte verlangt, aber zu den später einzureichenden Bauunterlagen gehört nach BauVorlVO ein amtlicher Lageplan. Nutzen Sie daher gleich einen amtlichen Lageplan für die Bauanzeige.

Über unser praktisches Online-Formular können Sie sofort einen
Antrag für Lagepläne
ausfüllen und digital einreichen.

 


 

Qualifizierter Lageplan

Standardausgabe als Anlage zum Bauantrag für das Baugrundstück und die benachbart angrenzenden Flurstücke.

Erforderlich bei:
Neubauvorhaben und Erweiterungsbauten, bei denen Abstände zu benachbarten Grenzen eingehalten werden müssen oder bestimmte Flächengrößen nicht überschritten werden dürfen.

Enthält:

  • grafische Liegenschaftsangaben (Grenzen, Gebäude und Maßangaben)
  • textliche Liegenschaftsangaben (für Antrags- und Nachbarflurstücke)
  • Feldvergleich (falls erforderlich)
  • Hinweis auf ggf. erforderliche Grenzfeststellung
  • Übersichtsdarstellung (Maßstab 1:5000)

auf Antrag:

  • Eintragung des Bauvorhabens
  • Eintragung von Angaben aus dem Bebauungsplan

 


 

Einfacher Lageplan

Sonderform (vereinfachte Ausgabe) des amtlichen Standardlageplanes für das beantragte Baugrundstück.

Erforderlich bei:
Umbaumaßnahmen und Nutzungsänderungen ohne Veränderung der Außenmaße und ohne Grenzbezug.

Haftungsrisiko:
Der Lageplan garantiert nicht für Aktualität und Genauigkeit. Das Haftungsrisiko für die Brauchbarkeit beim jeweiligen Bauvorhaben liegt beim Bauherrn bzw. Entwurfsverfasser.

Enthält:

  • Abschrift der Angaben des Liegenschaftskatasters mit eingeschränkter Genauigkeit.
  • textliche Liegenschaftsangaben (nur für das Antragsflurstück)
  • kein Feldvergleich (d.h. Karteninhalt und Örtlichkeit können voneinander abweichen)
  • keine Hinweise auf die Qualität und Zuverlässigkeit des Grenznachweises
  • Übersichtsdarstellung (Maßstab 1:5000)

auf Antrag:

  • Eintragung des Bauvorhabens oder Angaben aus dem Bebauungsplan (nur bedingt möglich)