Grundstücksteilung ohne örtliche Vermessung
Die Bildung neuer Grenzen ohne örtliche Vermessung nennt man „Sonderung“.
Die neuen Grenzen müssen nach geometrischen Bedingungen eindeutig in Bezug zu vorhandenen Grenzen definiert werden können und die alten Grenzen müssen eindeutig, rechtssicher beurkundet und kontrolliert im Kataster nachgewiesen sein.
Die Auskunft über die Möglichkeit einer Sonderung ist erst nach Einsichtnahme in die Katasterunterlagen möglich. Ggfs. ist eine vorherige Grenzfeststellung mit Beurkundung erforderlich.
Zu berücksichtigende Kostengrundlagen:
- Anzahl der alten und neuen Grenzpunkte
- Anzahl der neu gebildeten Flurstücke
- Bodenwert
- Katastergebühren
- Auslagen für Vermessungsunterlagen
- Gebühren für Eintragung der Ergebnisse in das Liegenschaftskataster
- Mehrwertsteuer
Tipp:
Schneller Ablauf bis zur Übernahme in das Liegenschaftskataster, da die Grenzdokumentation vor Ort und die Klagefristen entfallen. Keine örtliche Erkennbarkeit der Grenzen; bei einem Bauvorhaben wird daher eine Absteckung des geplanten Gebäudes oder eine Grenzfeststellung mit Abmarkung erforderlich.
Antrag für eine Sonderung
ausfüllen und digital einreichen.