Gebäudevermessung Barsinghausen

Gebäudevermessung

zur Übernahme in das Liegenschaftskataster

Das Niedersächsische Vermessungsgesetz verpflichtet jeden Eigentümer, neu errichtete oder in ihren Außenmaßen veränderte Gebäude von einer amtlichen Vermessungsstelle
vermessen zu lassen.

Zu berücksichtigende Kostengrundlagen:

  • Herstellungswert
    Der räumlich und wirtschaftlich
    zusammenhängende Gebäudebestand
    desselben Eigentümers
    auf einem Grundstück wird bei
    der Ermittlung des maßgebenden
    Herstellungswertes zusammengefasst.
    Eigenleistungen sind mit den
    entsprechenden Kosten eines
    Fachbetriebes zu berechnen.

Weitere Kostengrundlagen:

  • ggfs. Zuschlag
    für geforderten Nachweis der Grenzabstände
  • Nebenkosten
    Auslagen für Vermessungsunterlagen
    Gebühren für Eintragung der Ergebnisse in das Liegenschaftskataster
  • Mehrwertsteuer

Tipp:
Für eine gleichzeitige Vermessung kurzfristig nachträglich errichteter Nebengebäude (z.B. Garagen) kann die Vermessung bis zu einem halben Jahr zurückgestellt werden.

Über unser praktisches Online-Formular können Sie sofort einen
Antrag für eine Gebäudevermessung
ausfüllen und digital einreichen.