zur Übernahme in das Liegenschaftskataster
Das Niedersächsische Vermessungsgesetz verpflichtet jeden Eigentümer, neu errichtete oder in ihren Außenmaßen veränderte Gebäude von einer amtlichen Vermessungsstelle
vermessen zu lassen.
Zu berücksichtigende Kostengrundlagen:
- Herstellungswert
Der räumlich und wirtschaftlich
zusammenhängende Gebäudebestand
desselben Eigentümers
auf einem Grundstück wird bei
der Ermittlung des maßgebenden
Herstellungswertes zusammengefasst.
Eigenleistungen sind mit den
entsprechenden Kosten eines
Fachbetriebes zu berechnen.
Weitere Kostengrundlagen:
- ggfs. Zuschlag
für geforderten Nachweis der Grenzabstände - Nebenkosten
Auslagen für Vermessungsunterlagen
Gebühren für Eintragung der Ergebnisse in das Liegenschaftskataster - Mehrwertsteuer
Tipp:
Für eine gleichzeitige Vermessung kurzfristig nachträglich errichteter Nebengebäude (z.B. Garagen) kann die Vermessung bis zu einem halben Jahr zurückgestellt werden.
Über unser praktisches Online-Formular können Sie sofort einen
Antrag für eine Gebäudevermessung
ausfüllen und digital einreichen.
Antrag für eine Gebäudevermessung
ausfüllen und digital einreichen.