Grundstücksteilung mit örtlicher Vermessung
Soll ein Teil eines Grundstücks auf einen neuen Eigentümer übertragen werden, ist eine „Zerlegung“ (Flurstücksneubildung) notwendig. Neben den neuen Grenzen können auch die bestehenden alten Grenzen ganz oder teilweise überprüft und Abmarkungsmängel beseitigt werden.
Zu berücksichtigende Kostengrundlagen:
- Anzahl der zu untersuchenden alten und der neuen Grenzpunkte
- Anzahl der neu gebildeten Flurstücke
- Bodenwert
- Nebenkosten
Fahrt- und Reisekosten
Auslagen für Vermessungsunterlagen und Vermessungsmaterial - Katastergebühren
Gebühren für Eintragung der Ergebnisse in das Liegenschaftskataster - Mehrwertsteuer
Tipp:
Vorteil der vollständigen Vermessung: Rechtssicherheit mit den jeweiligen Nachbarn. Bei einer vorgegebenen Sollfläche oder sonstigen geometrischen Bedingungen ist i.d.R. eine vollständige Vermessung des neuen Flurstücks erforderlich.
Über unser praktisches Online-Formular können Sie sofort einen
Antrag für eine Zerlegung
ausfüllen und digital einreichen.
Antrag für eine Zerlegung
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